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   BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81   

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https://dejure.org/1982,4731
BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81 (https://dejure.org/1982,4731)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1982 - 8 B 173.81 (https://dejure.org/1982,4731)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1982 - 8 B 173.81 (https://dejure.org/1982,4731)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nachsuchen um Prozesskostenhilfe vor Ablauf der Frist für die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verhinderung an der rechtzeitigen Klageerhebung infolge von Mittellosigkeit

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  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81
    Das genügt nach Wortlaut und Sinn des § 60 VwGO, um eine Wiedereinsetzung auszuschließen (Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG V C 12.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 100 S. 28 [29]).
  • BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81
    Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt in der Regel eine Fristversäumnis nicht (Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35 und vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 [60]).
  • BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 176.79
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81
    Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt in der Regel eine Fristversäumnis nicht (Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 S. 35 und vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109 S. 58 [60]).
  • BVerwG, 26.01.1961 - VIII B 194.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armensrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 25.01.1979 - 2 CB 54.78

    Versäumung der Rechtsmittelfrist im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung des

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armensrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
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